Verbot von Reichsbürger-Gruppe

Am 19. März 2020 verbietet der Bundesinnenminister die Gruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt) und ihren Ableger „Osnabrücker Landmark“. Die Vereinigung wird dem Spektrum der Reichsbürger zugerechnet und ist mehrfach durch Straftaten aufgefallen. Die 20 Mitglieder der 2017 gegründeten Gruppe lehnen die Bundesrepublik ab, bezeichnen sie als „Handelskonstrukt“ und wollen einen „Naturstaat“ errichten. Die Vorwürfe gegen die Reichsbürger*innen lauten in jeweils mehreren Fällen auf Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, versuchte Nötigung und versuchte Erpressung. Im September 2019 gab es dazu eine Razzia in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Razzien bei Reichsbürger-Druiden

Am 25. Januar 2017 veranlasste die Bundestaatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen in sechs Bundesländern. Sie sind Teil eines Ermittlungsverfahrens wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung gegen Karl Burghard Bangert, besser bekannt als Druide „Burgos von Buchonia“, und sechs weitere Personen. Die Gruppe soll Anschläge auf Jüdinnen und Juden, Polizist*innen wie auch auf Asylsuchende geplant haben. Bei den Durchsuchungen wurden Waffen, Munition und Sprengstoff sichergestellt. Bangert war bereits seit Jahren durch seine antisemitischen und rassistischen Gewaltaufrufe in sozialen Netzwerken aufgefallen.

Totschlag von Eugeniu Botnari

Der vermutlich zum Tatzeitpunkt wohnungslose Eugeniu Botnari wurde am 17. September 2016 in Berlin-Lichtenberg vom Geschäftsführer eines Supermarkts brutal zusammengeschlagen, nachdem er ihn bei einem Ladendiebstahl erwischt hatte. Er starb drei Tage später an den Folgen. Es gebe „diverse Erkenntnisse und Aussagen“ dazu, dass es in dem Supermarkt bereits zuvor „zu weiteren tätlichen Angriffen“ gekommen sei. Der Täter, der EDEKA-Filialleiter Andre S., wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.

Anschlagsserie in Berlin-Neukölln

Ab Mai 2016 brennt es in Berlin-Neukölln. Immer wieder werden Brandstiftungen an Autos, linken Einrichtungen, Läden und Projekten verübt. Auch rechte Schmierereien und Bedrohungen an Hauswänden von Wohnorten antifaschistischer Aktivist*innen tauchen auf. Mehrmals verhindert pures Glück, dass Menschen dabei zu Schaden kommen. Verdächtigt wird der stadtbekannter Berliner Neonazi Sebastian T. Die Polizei ermittelt jahrelang ins Leere. Die Anschlagsserie geht der Weil auch weiter, nachdem T. im Tatumfeld kurz nach einer Tat angetroffen wird. Sebastian T. ist weiterhin auf freiem Fuß. Die eingerichtete Sonderkommission geht mittlerweile von über 70 Einzeltaten aus.

Verbot Weiße Wölfe Terrorcrew

Am 16. März 2016 verbiet das Bundesministerium des Innern die Gruppe Weiße Wölfe Terrorcrew. Vor allem in Hamburg und Thüringen sollen Mitglieder der WWT für zahlreiche Gewalttaten verantwortlich sein. Bundesweit war die Gruppe in den vergangenen Jahren immer wieder bei Naziaufmärschen in Erscheinung getreten und habe sich offen zu den Werten des Nationalsozialismus bekannt. Gewalt richtete sich gegen politische Gegner, Zuwanderer und Flüchtlinge. Bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung wurden neben Propagandamaterialien verschiedene Waffen sichergestellt.

Mord an Luke Holland

Am Morgen des 20. September 2015 wurde der in Berlin lebende und als Anwalt tätige Brite vor einer Bar in Berlin-Neukölln mit einer Schrotflinte erschossen. Der 63-jährige Täter, Rolf. Z., der NS-Devotionalien sammelte, hatte sich vor der Tat mehrfach fremdenfeindlich geäußert, u.a. weil in dem Lokal »nur noch Englisch und Spanisch gesprochen wird«. Der Brite hatte vor der Bar auf Englisch telefoniert. Eine Verbindung mit dem Mord an Burak Bektaş (2012 in Tatortnähe erschosen) konnte – auch vom zeitweilig ermittelnden Staatsschutz – nicht festgestellt werden, obwohl die Tatverläufe sich sehr ähnelten. Rolf Z. wurde wegen des Mordes an Luke Holland zu 11 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.