Razzien bei Teutonico

Bei der wahlweise als Teutonico oder nach ihrem Anführer auch „Gruppe S“ genannten Vereinigung kommt es am 14. Februar 2020 zu Festnahmen und Durchsuchungen. Insgesamt werden zwölf Rechtsextreme in Untersuchungshaft genommen. Vier von ihnen gelten der Bundesanwaltschaft als Mitglieder der Terrorzelle, acht als Unterstützer. Sie verdächtigt die Rechtsterroristen, Anschläge auf Politiker, Asylbewerber und Moscheen ins Auge gefasst zu haben. Die Ermittler nehmen an, dass sie so „bürgerkriegsähnliche Zustände“ verursachen wollten. Beim mutmaßlichen Rädelsführer Werner S., stellen die Beamten eine schussbereite 9-Millimeter-Pistole inklusive Munition sicher. Wie der Presse erst später bekannt wird, arbeitet einer der Unterstützer für die Polizei.

Verbot von Combat 18

Am 23. Januar 2020 verbietet der Bundesinnenminister die rechtsextreme Vereinigung Combat 18 (C18). Sie ist aus dem internationalen rechtsextremistischen Netzwerk Blood & Honor (B&H) hervorgegangen und gilt gemeinhin als dessen bewaffneter Arm. B&H war bereits Anfang der 2000er Jahre verboten worden. Die Antifa-Rechercheplattform EXIF hatte im Sommer 2018 eine umfangreiche Recherche mit detaillierten Einblicken in die Organisationsstruktur von C18 erstellt. Fazit: Combat 18 sei hochgefährlich, die Mitglieder sähen sich in Vorbereitung auf einen unausweichlichen, bevorstehenden Rassenkrieg. Als Führungsfiguren in Deutschland galten zuletzt Stanley R. aus der Nähe von Kassel und der Dortmunder Neonazi Robin S.

Razzien beim Ku Klux Klan

Am 16. Januar 2019 wurden unter Leitung der Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg zwölf Objekte der Gruppierung „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“(NSK KKK) durchsucht. Dabei fanden Ermittler*innen über 100 teils verbotene Waffen. Zu den beschlagnahmten Gegenständen gehören Schreckschusswaffen mit Munition, Luftdruckwaffen, Schwerter und Macheten, Faust- und Butterflymesser, Wurfsterne und Teleskopschlagstöcke. Den 17 Betroffenen zwischen 17 und 59 Jahren wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Insgesamt richten sich die Ermittlung gegen 40 mutmaßliche Mitglieder im ganzen Bundesgebiet.

Autoattentat im Ruhrgebiet

In der Silvesternacht im Januar 2019 versucht ein 50-jähriger mit seinem Mercedes an insgesamt 13 Orten in Bottrop, Essen und Oberhausen Ausländer bzw. Personen, die er für Ausländer hält zu verletzen und zu töten. Bei seiner Festnahme äußerte sich der Tatverdächtige in rassistischer und fremdenfeindlicher Weise. Insgesamt wurden bei den Taten zehn Personen verletzt, darunter drei Kinder. Laut ersten Zeitungsberichten behandelten die Behörden die Amokfahrt zunächst als terroristischen Anschlag. Die Bundesanwaltschaft, die in einem solchen Fall zuständig wäre, übernimmt jedoch nicht die Ermittlungen. Im Dezember 2019 stuft das Landgericht Essen den Täter als vollständig schuldunfähig ein. Einen terroristischen oder ausländerfeindlichen Hintergrund sehen die Richter nicht, da abseits seiner Wahnvorstellungen kein Ausländerhass unterstellt werden könne.

Messeranschlag in Rheine

Am 29. Dezember 2018 betritt ein 31-jähriger mit Bomberjacke und Jeans bekleideter Mann einen Schnellimbiss in Rheine und sticht unvermittelt auf zwei Gäste mit einem Messer ein. In einem benachbarten Restaurant versucht er einen weiteren Mann aus dem Libanon zu verletzen, der den Angriff abwehren kann und den Täter mit Hilfe überwältigt. Von Staatsanwaltschaft und Polizei wird im darauf folgenden Prozess und der Berichterstattung eine rechte Tatmotivation kategorisch ausgeschlossen. Betroffene und Zeugen berichten jedoch, der Täter hätte sich früher am Abend schon in den Restaurants aufgehalten und wäre nach dem Zeigen des Hitlergrußes und rassistischen Beleidigungen der Lokals verwiesen worden. Er wird im Juli 2019 wegen versuchten Mordes und Körperverletzung zu 9 Jahren Haft verurteil.

Verbot Weiße Wölfe Terrorcrew

Am 16. März 2016 verbiet das Bundesministerium des Innern die Gruppe Weiße Wölfe Terrorcrew. Vor allem in Hamburg und Thüringen sollen Mitglieder der WWT für zahlreiche Gewalttaten verantwortlich sein. Bundesweit war die Gruppe in den vergangenen Jahren immer wieder bei Naziaufmärschen in Erscheinung getreten und habe sich offen zu den Werten des Nationalsozialismus bekannt. Gewalt richtete sich gegen politische Gegner, Zuwanderer und Flüchtlinge. Bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung wurden neben Propagandamaterialien verschiedene Waffen sichergestellt.

Attentat auf Henriette Reker

Am 17. Oktober 2015 verübte der Rechtsterrorist Frank S. ein Attentat auf Henriette Reker, einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin von Köln. Mit einem Messer verletzte er Reker sowie eine weitere Frau schwer, drei weitere Personen, die zur Hilfe eilten wurden leicht verletzt. Reker war als Beigeordnete für Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln auch für die kommunale Unterbringung von Flüchtlingen zuständig. Die Staatsanwaltschaft ging bei der Tat von einem „eindeutig fremdenfeindlichen Hintergrund“ aus. Der Attentäter wurde später wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Razzien bei Oldschool Society

Die Oldschool Society (auch OSS) soll Anschläge auf bekannte Salafisten, Moscheen, Kirchen, Kindergärten, Asylbewerber- und Behindertenheime geplant haben. Bekannt wurde die OSS wenige Tage nach dem Kauf von Sprengstoff in Tschechien. Zwei Tage vor einem geplanten Anschlag, am 6. Mai 2015, wurden Mitglieder der Gruppe in Augsburg, Otzing, Mühldorf am Inn, Bochum und Leipzig festgenommen. Mit Urteil des Oberlandesgerichts München vom 15. März 2017 sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Angeklagten eine terroristische Vereinigung gebildet haben.