Verbot von Reichsbürger-Gruppe

Am 19. März 2020 verbietet der Bundesinnenminister die Gruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ (GdVuSt) und ihren Ableger „Osnabrücker Landmark“. Die Vereinigung wird dem Spektrum der Reichsbürger zugerechnet und ist mehrfach durch Straftaten aufgefallen. Die 20 Mitglieder der 2017 gegründeten Gruppe lehnen die Bundesrepublik ab, bezeichnen sie als „Handelskonstrukt“ und wollen einen „Naturstaat“ errichten. Die Vorwürfe gegen die Reichsbürger*innen lauten in jeweils mehreren Fällen auf Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, versuchte Nötigung und versuchte Erpressung. Im September 2019 gab es dazu eine Razzia in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Serie von Bombendrohungen

Im April 2018 startet eine Serie von Bombendrohungen gegen öffentliche Einrichtungen im ganzen Bundesgebiet. Es geht um einen sehr großen Ermittlungskomplex mit mehr als 200 Mails. Die Mails seien unter anderem mit „Nationalsozialistische Offensive“ unterzeichnet gewesen. Sie gingen den Angaben zufolge an Behörden in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Brandenburg. Gedroht wurde mit Bomben, aber auch mit Exekutionen auf offener Straße. Mehrfach evakuierte die Polizei Gerichte, Rathäuser, Hauptbahnhöfe, ein Finanzamt und auch einen Kindergarten. Im April 2019 wird der Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen aus Schleswig-Holstein vollstreckt worden. Er muss sich nun in Berlin vor Gericht verantworten.

Razzien bei Reichsbürger-Druiden

Am 25. Januar 2017 veranlasste die Bundestaatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen in sechs Bundesländern. Sie sind Teil eines Ermittlungsverfahrens wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung gegen Karl Burghard Bangert, besser bekannt als Druide „Burgos von Buchonia“, und sechs weitere Personen. Die Gruppe soll Anschläge auf Jüdinnen und Juden, Polizist*innen wie auch auf Asylsuchende geplant haben. Bei den Durchsuchungen wurden Waffen, Munition und Sprengstoff sichergestellt. Bangert war bereits seit Jahren durch seine antisemitischen und rassistischen Gewaltaufrufe in sozialen Netzwerken aufgefallen.

Verbot Weiße Wölfe Terrorcrew

Am 16. März 2016 verbiet das Bundesministerium des Innern die Gruppe Weiße Wölfe Terrorcrew. Vor allem in Hamburg und Thüringen sollen Mitglieder der WWT für zahlreiche Gewalttaten verantwortlich sein. Bundesweit war die Gruppe in den vergangenen Jahren immer wieder bei Naziaufmärschen in Erscheinung getreten und habe sich offen zu den Werten des Nationalsozialismus bekannt. Gewalt richtete sich gegen politische Gegner, Zuwanderer und Flüchtlinge. Bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung wurden neben Propagandamaterialien verschiedene Waffen sichergestellt.

Anschlagsserie in Nauen

Spätestens ab Februar 2015 kommt es im brandenburgischen Nauen zu einer Serie von rechtsterroristischen (Brand-)Anschlägen gegen Parteibüros, Autos und auf die Sporthalle des Oberstufenzentrums. Die Gewalttaten kumulieren in einem Bombenanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im benachbarten Jüterbog, durch den im November verheerender Sachschaden entstand. Am 2. Oktober 2019 verurteilte das Landgericht Potsdam die örtliche NPD-Szenegröße Maik Schneider in einem Prozess zu sieben Jahren und neun Monaten Haft. Dessen Mittäter Dennis Wilsky wird ebenfalls zu sieben Jahren verurteilt. Vier weitere Mitangeklagte kommen mit Bewährungsstrafen davon. Schneider und seine Mittäter*innen hätten eindeutig aus fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen Motiven gehandelt.