Am 17. Dezember 2017 kommt es am S-Bahnhof Veddel zu einem „Nagelbombenanschlag“. Die selbst gebastelte Mischung aus Schrauben und zwei Sprengkörpern wurde in einer Plastiktüte auf dem Bahnsteig abgestellt und nach dem Einfahren einer S-Bahn gezündet. Das Landgericht Hamburg verurteilte den 52-Jährigen Nazi Stephan K. wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft. Möglicherweise sei der Angeklagte strukturell nicht mehr in der rechtsextremen Szene verankert, sagte die Richterin, aber die Beweisaufnahme hätte gezeigt, dass er „bis heute eine rechtsextreme Gesinnung“ habe und weiterhin ein „glühender Anhänger Adolf Hitlers“ sei. Vor über 25 Jahren war er bereits zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden – wegen der brutalen Ermordung von Gustav Schneeclaus, der Adolf Hitler in Anwesenheit von K. als Verbrecher bezeichnet hatte.