Anschlag in Halle (Saale)

Am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, der auf den 9. Oktober 2019 fällt, versucht der Rechstextremist Stephan Balliet mit Waffengewalt in die Synagoge im Paulusviertel einzudringen, um dort versammelte Personen zu töten. Nach dem dieses Vorhaben scheitert, erschießt er eine Passantin und wenig später den Gast eines Döner-Imbisses. Auf seiner Flucht verletzt er weitere Personen durch Schüsse bevor er von Polizist*innen festgenommen werden kann. Er filmte seine Tat und stellte Sie so in den Kontext von Attentaten in Christchurch (2019) und Oslo (2011). Bis auf ein Vorderlader-Gewehr, das legal zu bekommen ist, sind die genutzten Waffen selbstgebastelt. Sie sind aus Holz und Metallteilen zusammengebaut, die man in jedem Baumarkt bekommt. Fehlende Waffenteile für den Anschlag hatte sich Balliet selbst im 3-D-Drucker ausgedruckt. Zusammen mit dem Livestream veröffentlicht er die Konstruktionsdateien und einen Tatplan.

Schüsse in Wächtersbach

Am 22. Juli 2019 schießt ein 55-Jähriger in Wächtersbach aus einem Auto einen 26-jährigen Mann aus Eritrea nieder. Kurze Zeit später erschießt er sich selbst. Im Rahmen der eingeleiteten Fahndung wird das Auto des Täters gefunden. In einem Bekennungsschreiben, dass neben ihm im Auto gefunden wird, gesteht er eine rassistische Tatmotivation. Das Opfer sei zufällig aber geziehlt wegen seiner Hautfarbe ausgewählt worden. Nur durch eine Not-OP kann das Leben des 26-jährigen Opfers gerettet werden. Ob es einen Zusammenhang mit dem Jahrestag der Anschläge von Oslo (2011) gibt, bleibt unklar.

Mord an Walter Lübcke

Am 2. Juni 2019 wird der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) vor seinem Wohnhaus mit einem Pistolenschuss aus nächster Nähe in den Kopf getötet. Als dringend tatverdächtig wird am 15. Juni 2019 der hessische Rechtsextremist Stephan Ernst festgenommen, dessen DNA-Spuren an Lübckes Kleidung gefunden wurden. Als Tatmotiv nennt Ernst die Äußerungen Lübckes während der Flüchtlingskrise 2015. Lübcke hatte sich damals für die Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt. Ernst führte die Polizei am 27. Juni zu einem Erddepot. Dort liegen Schusswaffen versteckt, darunter die Tatwaffe, sowie eine Pumpgun und eine Maschinenpistole. Er belastete in seinem Geständnis zwei weitere Personen, die die Polizei wegen möglicher Beihilfe zum Mord festnimmt: Elmar J. und Markus H.

Ermittlungen gegen The Aryans

Im Januar 2019 wurde bekannt, dass die Bundesanwaltschaft bereits seit März 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Personen der Neonazigruppe „The Aryans“, wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung, führt. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden im September 2018 Objekte/Wohnungen in Aschaffenburg, Darmstadt und weiteren Ortschaften in Hessen durchsucht. Die Ermittler*innen stießen auf Messer, Schreckschusspistolen, Armbrüste und Pyrotechnik. Kontakte unterhielt diese Gruppe nicht nur zur sächsischen Oldschool Society, sondern auch zu einem hessischen Polizisten, der diese, im Jahr 2016, mit Informationen aus dem Strafregister versorgte.

Razzien beim Ku Klux Klan

Am 16. Januar 2019 wurden unter Leitung der Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg zwölf Objekte der Gruppierung „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“(NSK KKK) durchsucht. Dabei fanden Ermittler*innen über 100 teils verbotene Waffen. Zu den beschlagnahmten Gegenständen gehören Schreckschusswaffen mit Munition, Luftdruckwaffen, Schwerter und Macheten, Faust- und Butterflymesser, Wurfsterne und Teleskopschlagstöcke. Den 17 Betroffenen zwischen 17 und 59 Jahren wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Insgesamt richten sich die Ermittlung gegen 40 mutmaßliche Mitglieder im ganzen Bundesgebiet.

Autoattentat im Ruhrgebiet

In der Silvesternacht im Januar 2019 versucht ein 50-jähriger mit seinem Mercedes an insgesamt 13 Orten in Bottrop, Essen und Oberhausen Ausländer bzw. Personen, die er für Ausländer hält zu verletzen und zu töten. Bei seiner Festnahme äußerte sich der Tatverdächtige in rassistischer und fremdenfeindlicher Weise. Insgesamt wurden bei den Taten zehn Personen verletzt, darunter drei Kinder. Laut ersten Zeitungsberichten behandelten die Behörden die Amokfahrt zunächst als terroristischen Anschlag. Die Bundesanwaltschaft, die in einem solchen Fall zuständig wäre, übernimmt jedoch nicht die Ermittlungen. Im Dezember 2019 stuft das Landgericht Essen den Täter als vollständig schuldunfähig ein. Einen terroristischen oder ausländerfeindlichen Hintergrund sehen die Richter nicht, da abseits seiner Wahnvorstellungen kein Ausländerhass unterstellt werden könne.